AC Verfahren Zugführer

19. Rechtsgrundlagen

Beschreiben Sie was im Sinne des BHKG‘s eine Großeinsatzlage ist.

Nach §1 Abs. 1 Nr. 3

Ist eine Großeinsatzlage ein Geschehen in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen,Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht mehr gewährleistet werden kann.
Vergleichbare Ereignisse in kreisfreien Städten gelten ebenfalls als Großeinsatzlage.

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