AC Verfahren Zugführer

25. BHKG NRW

Wo sind die hoheitlichen Aufgaben verankert?

Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes sagt:

 
Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

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