AC Verfahren Zugführer

27. FW-Aachen

Nennen sie die Schutzzielstufen hinsichtlich der Hilfsfrist nach dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen.

Zur Brandbekämpfung, welche in der Regel nach der Menschenrettung durchgeführt wird, werden weitere Einheiten benötigt. Bei diesen ist es jedoch ausreichend, wenn sie zeitlich versetzt an der Einsatzstelle eintreffen. Als Qualitätskriterium für die Bedarfsplanung der Feuerwehren in Städten hat die AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) eine Mindeststärke nach einer Hilfsfrist von 9,5 Minuten (1,5 Minuten Gesprächs- & Dispositionszeit und 8 Minuten Eintreffzeit) von 10 Einsatzkräften (1 Gruppe, also 9 Funktionen, plus Zugführer) angesetzt. Nach weiteren 5 Minuten soll zur Brandbekämpfung eine weitere Staffel (6 Funktionen) eintreffen.
 
Diese Kriterien sind die sogenannten Schutzzielstufen:
 
Schutzzielstufe 1: 10 Einsatzkräfte in 8 min ab Alarmierung
Schutzzielstufe 2: 16 Einsatzkräfte in 13 min ab Alarmierung

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