AC Verfahren Zugführer

25. BHKG NRW

Welche Pflichten haben Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer?

Nach § 44 BHKG NRW

Die Wichtigsten Pflichten:
 
  • Zutritt zu Grundstücken dulden
  • Wasservorräte/sonstige Hilfsmittel zur Verfügung stellen 
  • Räumung von Gebäuden dulden
  • Beseitigung von Bäumen, Gebäuden etc. dulden
  • Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, verursacht durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnlichen Ereignissen
 
Voraussetzungen:
 
Die Maßnahme
  • muss im Interesse eines wirkungsvollen Einsatz liegen und
  • muss zur Verhütung bzw. Verhinderung weiterer Ausdehnung dienen und
  • muss im Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg stehen
 
Die Pflichten gelten auch für umliegende Grundstückseigentümer bzw. - besitzer, z.B. Bei der Erkundung einer Gefahrenlage.

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