1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau vorsätzlich vollendetes Erfolgsdelikt

I., 2., cc) subj. TB - Tatbestandsirrtümer - Übersicht

Kennt ein Täter bei Begehung der Tat einen Umstand nicht, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, so handelt er hinsichtlich dieses Tatbestandes nicht vorsätzlich. § 16 I 1  StGB
 
Möglich bleib jedoch eine Bestrafung wegen Fahrlässigkeit, sofern ein entsprechender Tatbestand normiert ist (§ 16 S. 2). Entscheidend ist allein, dass der im TB-Irrtum handelnde von der "Appel- und Warnfunktion" des TB nicht erreicht wird.
 
Wichtigste Irrtümer: (in folgenden Karten im Detail)
(1) Subsumtionsirrtum
(2) Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale
(3) Error in persona vel obiecto - Irrtum über Handlungsobjekt
(4) Aberratio Ictus -> das Fehlgehen der Tat
(5) Irrtum über den Kausalverlauf

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