1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau vorsätzlich vollendetes Erfolgsdelikt

I., 2., bb) Subjektiver Tatbestand: Abgrenzung zur Fahrlässigkeit

Bewusste Fahrlässigkeit: für möglich halten, aber auf das Ausbleiben des Erfolges ernsthaft vertrauen
 
Ist gegeben, wenn der Täter fest darauf vertraut, dass es ihm gelingen werde, den drohenden Erfolgseintritt und die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes zu vermeiden.

Diskussion