1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau vorsätzlich vollendetes Erfolgsdelikt

I., 2. subj. TB; cc) Tatbestandsirrtümer; (3) Error in persona vel obiecto -> Handlungsobjekt

Liegt vor bei der Fehlvorstellung, die sich auf die Identität oder sonstige Eigenschaften der betroffenen Person oder des Tatobjekts beziehen.
 
Entscheidend: Gleichwertigkeit der Rechtsgüter
  • Gleichwertige Rechtsgüter:Irrtum ist unbeachtlich, Strafbarkeit nach vollendetem Delikt
  • Ungleichwertige Rechtsgüter
    Vorsatz entfällt, Fahrlässigkeit bzgl. des tats. getroffenen Objekts, Versuch bzgl. des anversierten Objekts

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