1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau vorsätzlich vollendetes Erfolgsdelikt

II. Rechtswidrigkeit; 2. Rechtf. Notstand; a) Notstandlage

aa) Gefahr für ein Rechtsgut (auch Allgemeinrechtsgüter)
 
bb) Gegenwärtigkeit
= der Schaden muss nicht unmittelbar bevorstehen, es reicht aus, wenn die Abwehr später nicht oder nur mit größeren Risiken möglich ist (also Dauergefahren).
 
zusätzlich bei defensivem Notstand (§ 228 BGB)
cc) Gefahr ausgehend von einer fremden
 

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