1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau Fahrlässigkeit

I. Tatbestand; 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

Eine Sorgfaltspflichtverletzung begeht, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unberücksichtigt lässt.
 
Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt ergeben sich aus den Anforderungen, die bei einer Betrachtung der Gefahrenslage (ex-ante) an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind.
 
Es gilt also grundsätzlich ein objektiver Maßstab, allerdings muss der Täter etwaiges Sonderwissen nach h.M. gegen sich gelten lassen.

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