1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Aufbau Fahrlässigkeit

III. Schuld

Prüfung erfolgt grds. nach den gleichen Prinzipien wie bei vorsätzlichen Begehungsdelikten, d.h. die Prüfungspunkte Schuldfähigkeit, Entschuldigungsgründe, (potentielles) Unrechtsbewusstsein sowie besondere Schuldmerkmale werden nur angesprochen, wenn hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen.
 
Aber: Immer (ggf. kurz) geprüft werden muss:
 
Die subjektive Vorwerfbarkeit des ErfolgseintrittsSubjektive Sorgfaltspflichtverletzung bei subjektiver Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts.
Maßstab hier sind die - ggf. eingeschränkten - persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse des Täters. Der Täter muss nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kentnissen in der Lage gewesen sein, sorgfältig zu handeln und die wesentlichen Folgen seiner Tat abzusehen.

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