1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - der Versuch

I. Vorprüfung

  1. Eintritt des Erfolges
    Sofern der Erfolg eingetreten ist muss das vorsätzlich vollendete Erfolgsdelikt geprüft werden und ein Versuch entfällt.
  2. Strafbarkeit des Versuchs, § 23 I StGB
    "Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt"
    -> Verbrechen: Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr, § 12 I
    -> Vergehen: Mindestfreiheitsstrafe unter 1 Jahr/Geldstrafe, § 12 II

Diskussion