1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Befriedigung des Geschlechtstriebes - TB Mord, § 211 StGB

Mordmerkmal der 1. Gruppe, täterbezogen,Subj. TB
 
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes handelt, wenn der Täter sich durch den Tötungsakt sexuelle Befriedigung verschaffen will, oder aber wenn das Opfer getötet werden soll, um sich an der Leiche geschlechtlich zu befriedigen. Aber auch, wenn der Tod des Opfers als Folge einer Vergewaltigung zumindestens billigend in Kauf genommen wird oder wenn sich der Täter bei der Betrachtung einer Bildaufzeichnung des Tötungsaktes sexuelle Befriedidung verschaffen will.

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