1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Mordlust - TB Mord, § 211 StGB

Mordmerkmal der 1. Gruppe; täterbezogen, Subj. Tatbestand
 
Mit Mordlust tötet, wenn die Tötung des Opfers den einzigen Zweck der Tat bildet, insb. wenn allein aus der Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens getötet wird. Also die Freude am Töten aus purem Selbstzweck.

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