1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

hilflose Lage - TB Aussetzung, § 221 StGB

Eine Hilflose Lage ist eine Situation, in der das Opfer der abstrakten Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung ausgesetzt ist, ohne dabei die Möglichkeit eigener oder fremder Hilfe zu besitzen.

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