1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Lebensgefahr od. Gefahr schweren Gesundheitsschädigung - TB Aussetzung, § 221 StGB

Ernste langwierige Krankheit, wenn eine gravierende Störung der Köperfunktionen zu befürchten ist oder wenn die Arbeitskraft erheblich beeinträchtigt wird.

Diskussion