1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

obj. Voraussehbarkeit d. Erfolges - u.a. TB fahrlässige Tötung, § 222 StGB

Der Erfolg muss in seiner konkreten Gestalt und der Kausalverlauf in seinen wesentlichen Zügen objektiv voraussehbar gewesen sein. Es muss in der tatsächlichen Situation Anlass und Möglichkeit bestanden haben, die konkret drohende TB-Verwirklichung zu erkennen.

Diskussion