1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Waffe - u.a. TB gef. Körperverletzung, § 224 I Nr. 2 StGB

Eine Waffe ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und seinem Zustand zur Tatzeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung gegen Menschen geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

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