1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Gefährliches Werkzeug - u.a. TB gef. Körperverletzung, § 224 I Nr. 2 StGB

Ein gefährliches Werkzeug ist jede Sache (kein Körperteil), die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der tatsächlichen Verwendung geeignet ist, beim Einsatz gegen Menschen durch unmittelbare Wirkung von außen auf den Körper, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

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