1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Lebensgefährliche Behandlung - u.a. TB gef. Körperverletzung, § 224 I Nr. 5 StGB

Lebensgefährliche Behandlung ist jede Einwirkung, die generell, wenn auch unter Berücksichtigung des konkreten Falles, geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.
 
( P ) abstrakte oder konkrete Gefahrenlage?

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