1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Böswillige Vernachlässigung mit Gesundheitsschädigung - TB Misshandlung v. Schutzbefohlenen, § 225 StGB

Böswillige Vernachlässigen ist die Verletzung einer Sorgfaltspflicht, durch welche die gesunde Entwicklung des Opfers beeinträchtigt wird. Böswillig ist die Vernachlässigung, wenn sie verwerflich ist.

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