1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Wichtige Körperglied - TB schw. Körperverletzung, § 226 I Nr. 2 StGB

Wichtiges Glied des Körpers sind solche Teile des Körpers, die mit dem Rumpf oder einem anderen Körperteil durch Gelenke verbunden sind und für das Tatopfer aufgrund seiner individuellen körperlichen Besonderheiten oder Vorschädigungen für die normalen körperlichen Verrichtungen erforderlich sind.
 
( P ) Wichtigkeit des Gliedes

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