1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

dauernde, erhebliche Entstellung - TB schw. Körperverletzung, § 226 I Nr.  3 StGB

Ästhetische Verunstaltung der Gesamterscheinung, deren Ende sich im Voraus nicht bestimmten lässt und die mindestens so schwer wie die geringste der übrigen in § 226 genannten Folgen ist.

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