1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Siechtum - TB schw. Körperverletzung, § 226 I Nr. 3 StGB

Chronischer Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus ergreift und ein Schwinden der Körper- oder Geisteskräfte und Hinfälligkeit zur Folge hat.

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