1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Strafantrag - Allgemeine Definition

Der Strafantrag ist ein Formbedürftiges und fristgebundenes Verlangen des Verletzten auf Bestrafung als Strafverfolgungsvoraussetzung für bestimmte Straftaten.
 
Ein nicht gestellter, auch durch Bejahung des besonderen öffentlichen Verfolgungsinteresses seitens der Staatsanwaltschaft nicht ersetzbarer (bspw. § 303c) und nicht mehr nachholbarer Strafantrag erzeugt ein Strafverfolgungshindernis.
 
(h.M. Prüfung im Rahmen der Schuld)

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