1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Drohung (mit empf. Übel) - TB Nötigung, § 240 StGB

Inaussichtstellen einer Werteinbuße, deren Eintritt vom Willen des Täters abhängig erscheint, unabhängig von seinem tatsächlichen Realisierungswillen oder der Realisierbarkeit (bspw. auch Scheindrohung), wenn dem Opfer zur Vermeidung des Übels das vom Täter erstrebte Verhalten als Handlungsalternative vor Augen geführt wird. 
 
Kurz: Inaussichtstellen eines nicht unempfindlichen Übels, auf welchen der Täter Einfluss  zu haben vorgibt.

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