1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Wohnung - TB Hausfriedensbruch, § 123 StGB

Ein Raum oder die zusammenhängende Mehrheit von Räumen, die Menschen zumindest als Unterkunft dienen oder zur Benutzung freistehen sollen, wie Treppen, Flure, Keller etc.

Diskussion