1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Enteignungsvorsatz - TB Diebstahl, § 242 StGB

Zumindest Eventualvorsatz, die Sache entweder überhaupt nicht oder erst nach überlangem bzw. nach übermäßigem Gebrauch oder nach Entziehung eines funktionsspezifischen Sachwertes an den Eigentümer zurück-gelangen zu langen.

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