1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Aneignungsabsicht - TB Diebstahl, § 242 StGB

Zielgerichteter Wille, die Sachsubstanz oder den funktionsspezifische Sachwert, wenn auch nur vorübergehend, der eigenen Verfügungsgewalt einzuverleiben. Das Interesse an der Sache kann darin bestehen, den Gegenstand behalten oder nur kurzfristig gebrauchen oder darüber dinglich verfügen zu wollen.

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