1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Gewahrsamsenklave - TB Diebstahl, § 242 StGB

Herrschaftsbeziehung über alle leicht transportablen Sachen, die jemand am Körper oder in mitgeführten Taschen trägt oder dorthin verbracht hat, auch wenn er sich in einer fremden Gewahrsamspshäre befindet.

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