1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

funktionsspezifischer Sachwert - TB Diebstahl, Raub, § 242, 249 StGB

Die typische wirtschaftliche Funktion, der Gebrauchsnutzen einer Sache.
 
Nach h.M. ausnahmsweise auch die dafür erstrebte Gegenleistung, wenn die Sache unter Leugnung fremden Eigentums an den Eigentümer zurückgegeben werden soll.

Diskussion