1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Gebäude - TB bes. schw. Diebstahl, § 243 I Nr. 1 StGB

Durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest - wenn auch nur durch die eigene Schwere - verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und das Unbefugte abhalten soll.

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