1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

gewerbsmäßig - TB u.a. bes. schw. Diebstahl, Hehlerei, Geldwäsche, Betrug, §§ 243 I 2 Nr. 3, 260 I Nr. 1, 261, 263 III 2 Nr. 1 StGB

Absicht, sich, und nicht nur einem Dritten, aus dem Tatgegenstand und aus der wiederholten Begehung bestimmter Straftaten eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und Erheblichkeit zu schaffen, unabhängig davon, ob diese Absicht realisiert werden konnte.

Diskussion