1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Schutzvorrichtung - TB bes. schw. Diebstahl, § 243 I Nr. 2 StGB

von Menschenhand geschaffene Einrichtung, die dazu bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren.

Diskussion