1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

bei sich führen - TB u.a. Diebstahl mit Waffen, schw. Raub, §§ 244 I Nr. 1a, 250 StGB

Verfügbarkeit des straferhöhenden Mittels zwischen Versuchsbeginn und tatsächlicher Beendigung der Straftat in der Weise, dass der Täter sich dessen jederzeit, also ohne Zeitaufwand und Schwierigkeiten, bedienen kann.

Diskussion