1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Scheinwaffe - TB u.a. Diebstahl mit sonst. Mitteln, schw. Raub, §§ 244 I Nr. 1b, 250 StGB

Attrappe, defekte oder ungeladene Waffe, mit der der Täter tatsächlich nicht realisierbare Drohungen verstärken will, es sei denn, es handelt sich um ein evident ungefährliches Tatmittel.

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