1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

evident ungefährliches Tatmittel, TB u.a. Diebstahl mit sonst. Mitteln, schw. Raub, §§ 244 I Nr. 1b, 250 StGB

Gegenstand, den der Täter bei sich führt um ihn als Drohungsmittel einzusetzen, der für einen Beobachter aber schon nach dem äußeren Erscheinungsbild offenkundig und zweifelsfrei ungefährlich ist, sodass eine Strafschärfung hierdurch nicht ausgelöst wird.

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