1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Bande - TB u.a. Diebstahl mit Waffen, Raub etc., §§ 244 I Nr. 2, 250 I Nr. 2, 260 I Nr. 2 StGB

Gruppen von mindestens 3 Personen, die sich aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung zur Begehung mehrerer, selbständiger im Einzelnen noch ungewisser Taten zusammengetan haben.

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