1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Bandenmitglied - TB u.a. Diebstahl mit Waffen, Raub etc., §§ 244 I Nr. 2, 250 I Nr. 2, 260 I Nr. 2 StGB

Persönliches strafsschärfendes Merkmal gem. § 28 II für jene Person, die in die Organisation einer Bande eingebunden ist, die dort geltenden Regeln akzeptiert, zum Fortbestand der Bande beiträgt und sich an den Bandentaten als Täter oder Teilnehmer beteiligt.

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