1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Finalzusammenhang (zw. Nötigung u. Wegnahme) - TB Raub, § 249 StGB

auch: Raubspezifischer Zusammenhang.
 
Lang:
objektiver Zusammenhang zwischen dem Raubmittel und der Wegnahme, der über die räumlich-zeitliche Nähe hinaus verlangt, dass die Gewalt oder die qualifizierte Drohung zu einer nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers, wohl auch: eines sonstigen schutzbedürftigen Dritten in dessen Lager - in seiner Verteidigungsfähigkeit oder -bereitschaft führt.
 
kurz:
Kann bejaht werden, wenn nach der Vorstellung des Täters das Nötigungsmittel dazu geeignet ist, die Wegnahme-Handlung durchzuführen.

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