RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 4. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Was versteht man unter Freiheit der Wahl und worauf bezieht sie sich?

Die Freiheit der Wahl verlangt, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck von staatlicher Seite beeinflusst werden und dass der Prozess der Willensbildung des Volkes „staatsfrei“ verläuft. Sie bezieht sich sowohl auf den Wahlakt als auch auf  wahlvorbereitende Akte wie die Kandidatenaufstellung. Geschützt ist nicht nur die aktive, sondern auch die passive Wahlfreiheit, d.h. das Recht, sich ohne staatliche Beschränkungen zur Wahl zu stellen. (RÜ 10/2020, S. 656)