öffR - POR

Übersicht (Klausur)

PrimärE - Grd-Vfg (DEF + Norm)

= Vfg zur Gefahrenabwehr (vgl. KK)
typisch: im ZsmH mit VS
 
(!) Begriffsverständnis

= Maßn d. Polizei, die sich ausschl. auf Begründen einer R-Pfl richtet (in der tats. Welt keinen unmittelbaren Unterschied macht)

Bsp: Vfg an Grdst-Eig „Beseitige diesen morschen Baum!“ (Gefahr dadurch noch nicht beseitigt)

§ 8 PolG bzw. § 14 OBG
(!) Wortlaut = missverständlich: „Maßnahme“ meint nicht, dass Polizei den Baum fällen darf!
-> berechtigen lediglich dazu R-Pfl zu begründen

wenn danach noch Maßn d. Staates erf. sind, um Gefahr zu beseitigen
-> VS

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