AC Verfahren Zugführer

25. BHKG NRW

Welche Aufgaben haben die Gemeinden (§3) nach dem BHKG NRW?

Nach § 3 des BHKG NRW sind die Aufgaben der  Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung:
 
  • Maßnahmen zur Verhütung von Bränden treffen
    • Beteiligung der Brandschutzdienststelle im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren
    • Brandschau
    • Brandsicherheitswachen
    • Brandschutzerziehung und -aufklärung, Selbsthilfe
  • den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher zu stellen
  • Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr
  • Angehörige der Feuerwehr (nach § 32 BHGK) Aus- & Fortzubilden
  • Erstellung von Branschutzbedarfsplänen (alle 5 Jahre)
 
 

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