AC Verfahren Zugführer

19. Rechtsgrundlagen

Welche Arten von Feuerwehren sind Ihnen bekannt?

Öffentliche Feuerwehren:
 
1. Berufsfeuerwehren (in kreisfreien Städten zwingend)
     
2. Freiwillige Feuerwehren Ab 25´000 ist eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften einzurichten. Ausnahmen durch die Bezirksregierungen sind möglich.
     
3. Pflichtfeuerwehren erforderlich, wenn keine FF zustande kommt oder- die öffentliche Feuewehr nicht ausreichend leistungsfähig ist.
 
Betriebliche Feuerwehren:
 
1. Werkfeuerwehren werden bei bestimmten Gefahren von der Bezirksregierung angeordnet- werden anerkannt, wenn sie freiwillig sind- müssen im Aufbau, der Ausstattung und der Ausbildung einer öffentlichen Feuerwehr entsprechen
     
2. Betriebsfeuerwehren werden von Gemeinden anerkannt- müssen im Aufbau, der Ausstattung und der Ausbildung einer öffentlichen Feuerwehr entsprechen- unterstehen im Einsatzfall der örtlichen Einsatzleitung

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