RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 Karteikarten
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Strafrecht

Was geschieht, wenn in natürlicher Handlungseinheit zum Nachteil einer Person verwirklichte Deliktsakte gleichzeitig eine Straftat zum Nachteil von anderen Personen verwirklichen?

Wenn Teilakte der natürlichen Handlungseinheit gleichzeitig Straftaten zum Nachteil anderer darstellen, begründen sie Tateinheit, selbst wenn der eigentliche Deliktserfolg durch einen anderen Teilakt hervorgerufen wird. Erst wenn mehrere Personen nacheinander durch unterscheidbare Handlungen angegriffen werden, liegt Tatmehrheit vor. (RÜ 1/2019, S. 28)