Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Kann sich nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Ausgleichsanspruch aus einem Partnerschaftsvertrag gem. §§311, 241 ergeben?

Eine Einigung kann ausdrücklich und konkludent erfolgen.
Zulässig sind bspw.  Regelungen über die Vermögenssphären, Unterhaltsregelungen, Vermögensausgleich, Stellvertretung und sogar Hausratsfragen.
 
Eine Regelung einer Abfindung/Strafe nach Trennung verstößt gegen §138 

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