Verwaltungsorganisation

Klausur 1

Beschreiben Sie die Besprechungsniederschrift:

Die Besprechungsniederschrift hält die Ergebnisse von Behördenbesprechungen, mündlichen Verhandlungen in förmlichen Verwaltungsverfahren und Sitzungen schriftlich fest. Sie hat keinen Beweiswert, da sie nicht von allen Besprechungsteilnehmern unterschreiben
wird. Es unterschreiben meist nur Schriftführer und Verhandlungsleiter.

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