Verwaltungsorganisation

Klausur 1

Beschreiben Sie die Erklärungsniederschrift:

Die Erklärungsniederschrift hält mündliche Erklärungen von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung für die Akten fest. Sie muss den wesentlichen Inhalt der Erklärung wörtlich wiedergeben und muss sowohl
von dem Erklärenden als auch der aufnehmenden Person unterschrieben werden. Die Erklärungsniederschrift stellt ein formelles Beweismittel dar.

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