Kfz-Elektrik

Nennkapazität K:

Sie beschreibt die speicherbare Energie einer Batterie im Neuzustand.
Zur Prüfung wird die Batterie mit einer festgelegten Stromstärke über einen Zeitraum von 20 Stunden entladen. Sie muss dann noch eine festgelegte Mindestspannung (Entladeschlussspannung) von 10,5 V aufweisen. Die Höhe des Entladestromes errechnet sich aus der Nennkapazität geteilt durch 20 Stunden. Z. B. kann eine neue 50-Ah-Batterie mindestens 20 Stunden mit einem Strom von 2,5 A entladen werden, bis die Entladeschlussspannung von 10,5 V erreicht ist.

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