Wie erfolgt in den verschiedenen Güterständen der Vermögensausgleich nach Scheidung?

Beachte: In allen Fällen kommen die Ausgleichsansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht in Betracht (s. Extrakarte).
Darüber hinaus gilt bei:
 
1. Zugewinngemeinschaft
- Zugewinnausgleich gem. §§1372 ff.
 
2. Gütergemeinschaft
- Auseinandersetzung gem. §1478
 
3. Gütetrennung
- Keine

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