Ehe

Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Verfügungsbeschränkung des §1365?

A. Voraussetzungen
I. Wirksame Ehe
 
II. Gesetzlicher Güterstand gem. §1363 I (Zugewinngemeinschaft)
 
III. Verpflichtungs- und/oder Verfügungsgeschäft über Vermögen im Ganzen
(P) - Was bedeutet "im Ganzen"?
- e.A.: Gesamttheorie
- h.M.: Einzeltheorie 
Folge(P) - Grundpfandrechte
Folge(P) - Beachtung der Gegenleistung
 
IV. Kenntnis des Dritten vom Umfang des Rechtsgeschäfts
(P) - Erforderlichkeit 
(P) - Zeitpunkt
 
B. Rechtsfolgen
I. Verpflichtungsgeschäfte
1. Mit Zustimmung wirksam
2. Ohne Zustimmung 
- Schwebend Unwirksam, §1366 I bis zur Verweigerung
- Sofort nichtig: Einseitige Rechtsgeschäfte
- Zustimmungsersatz durch Gerichtsbeschluss, §1365 II
(P) - Scheidung während Schwebezustand
(P) - Tod während Schwebezustand
 
II. Verfügungsgeschäfte
1. Mit Zustimmung
- Verfügung als Berechtigter
2. Ohne Zustimmung
- Soweit Zustimmung nachträglich erteilt wird Verfügung als Berechtigter
- Soweit Zustimmung verweigert wird Verfügung als Nichtberechtigter
- Zustimmungsersatz durch Gerichtsbeschluss, §1365 II
(P) - Scheidung während Schwebezustand
(P) - Tod während Schwebezustand

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